Passend zur dänischen Citizen Science Konferenz, die diese Woche in Aarhus stattgefunden hat, möchte ich euch heute die Aarhus-Konvention vorstellen und erläutern, wie diese mit Citizen Science zusammenhängt.
Die Aarhus-Konvention ist ein Übereinkommen der UNECE (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen), das bereits im Juni 1998 im Rahmen der Minister*innenkonferenz „Umwelt für Europa" in Aarhus (Dänemark) unterzeichnet wurde und 2001 in Kraft trat. Was hat die Aarhus-Konvention mit Umwelt zu tun? Nun, sie ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt: Sie regelt den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren sowie den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Das heißt, dass Umweltschutzorganisationen und Einzelpersonen Umweltinformationen einsehen, an Genehmigungsverfahren teilnehmen und für die Umwelt vor Gericht gehen dürfen. Für die Umwelt vor Gericht gehen? Das bedeutet, dass die festgelegten Rechte auf Information und Beteiligung zur Not auch gerichtlich durchgesetzt werden können. Außerdem können Umweltverstöße (z. B. eine bestehende Umweltschutzvorschrift wird nur mangelhaft durchgesetzt) gerichtlich geahndet werden. Die Konvention sieht auch eine verstärkte aktive Verbreitung von Umweltinformationen an die Öffentlichkeit vor, beispielsweise in Form von öffentlich zugänglichen Datensammlungen. In Österreich wird die Aarhus-Konvention auf Basis von EU-Richtlinien dezentral durch die Landesregierungen bzw. Bezirksverwaltungs- und Gemeindebehörden umgesetzt. Im Rahmen dessen kam es seit Anfang der 2000er zu Anpassungen in zahlreichen österreichischen Materiengesetzen, wie beispielsweise den Umweltinformationsgesetze und den Rechtsvorschriften zur Öffentlichkeitsbeteiligung, auf Bundes- und Landesebene. Weitere Informationen zur Umsetzung der Aarhus-Konvention in Österreich könnt ihr hier nachlesen.
Die Aarhus-Konvention basiert auf den Prinzipien partizipativer Demokratie: Ihr Ziel ist es, die Rolle von Bürger*innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen in Umweltfragen zu stärken. Da die Zivilbevölkerung bei Citizen Science u. a. in Umweltforschung eingebunden ist, wird Bürger*innenforschung auch neuerdings im Zusammenhang mit der Aarhus-Konvention diskutiert. Im September 2020 hat die European Citizen Science Association (ECSA) Kommentare zu den „Empfehlungen zu elektronischen Informationsinstrumenten" der Aarhus-Konvention eingereicht. Sie kommentierte, dass die Förderung von Citizen Science die allgemeinen Ziele der Konvention unterstützen würde: Citizen Science kann dazu beitragen, das Umweltbewusstsein und -verständnis in der Bevölkerung zu schärfen und den Zugang zu Umweltinformationen zu verbessern sowie diese Informationen auch durch praktisches Lernen und verbesserte wissenschaftliche Kenntnisse zu nutzen. Außerdem kann Citizen Science die aktive Beteiligung der Öffentlichkeit bei Entscheidungsprozessen im Umweltbereich erhöhen.
Ergebnis dieser Kommentare ist, dass Citizen Science und Crowdsourcing nun in den überarbeiteten Empfehlungen für elektronische Informationsinstrumente als neue Informationsquellen, die das Umweltmonitoring und -management unterstützen, anerkannt wurden. Wie sich das auf nationale Umsetzungen der Konvention vor allem in Bezug auf den Schwerpunkt Umweltinformation auswirken wird, wird sich wohl in den nächsten Jahren zeigen.
Falls ihr gerne mehr über die Aarhus-Konvention bzw. die Kommentare der ECSA lesen möchtet, könnt ihr gerne in den hier als Quellen aufgelisteten Links stöbern:
Ich habe dazu leider nichts gefunden. Die Website von oesterreich.gv.at wurde Anfang 2022 aktualisiert und dort ist nichts davon zu lesen ... (https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/oeffentlichkeitsbeteiligung-im-umweltbereich/inhalt-und-umsetzung-der-aarhus-konvention-in-der-eu-und-in-oesterreich.html)
Guten Tag, Alina Hauke,
das ist super spannend und eine tolle Entwicklugn für Citizen Science, die aus meiner Sicht bislang zu wenig kommuniziert worden ist.
Welches ist der Link zu den überarbeiteten Empfehlungen für elektronische Informationsinstrumente der Aarhus-Konvention?
Beste Grüße
Susanne Hecker
Liebe Susanne Hecker,
freut mich, zu lesen. Das ist der Link zur Überarbeitungs-Historie der Empfehlungen: https://unece.org/env/pp/tfai/consultation-recommendations-eit. Und hier der Blogartikel der ECSA: https://citizenscience.org/2020/10/07/supporting-environmental-democracy-and-the-aarhus-convention/.
Herzliche Grüße,
Alina
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